„Wir lassen uns die Schau nicht stehlen“

„Wir lassen uns die Schau nicht stehlen“Zum gerichtlich erwirkten Verkaufsverbot auf der Bornheimer Gewerbeschau erklärt Karl Aouane, 1. Geschäftsführer des Bornheimer Gewerbeverein e.V.:

Herbe Enttäuschung für Geschäftsleute und Besucher: „Bornheim live“ am 2. September 2018 muss ohne verkaufsoffenen Sonntag stattfinden

Nachdem die Gewerkschaft verdi die beliebte Veranstaltung des Bornheimer Gewerbevereins angefochten und in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren gegen die Stadt Bornheim geklagt und zunächst verloren hatte, hat nun das OVG Münster die Entscheidung des VG Köln aufgehoben und untersagt somit am 2.9. den Verkauf in den Bornheimer Geschäften.

Die Geschäfte können natürlich öffnen, es dürfen nur keine Beratung und kein Verkauf in den Geschäftsräumen stattfinden. Es steht den Geschäftsinhabern jedoch frei, vor ihren Läden Stände zu errichten, in deren Rahmen Kundengespräche und –beratung durchgeführt werden können.

Fazit: die Bornheimer Geschäftsleute lassen sich die Schau nicht stehlen und sich nicht unterkriegen und sind sicher, dass trotz dieses juristischen Tiefschlags ihre langjährige traditionelle Veranstaltung mit Großkirmes und Gewerbeschau ein Erfolg wird und freuen sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher.